"Medien müssen sich vor Ort von der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens überzeugen können." BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller in der Tagesschau
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NSU-Prozess: Ausländische Beobachter fühlen sich ausgesperrt

BJV: Türkische Medien müssen authentisch aus dem Gericht berichten können

München, 26.03.2013

+++ Aktualisierung 29.04.2013:

„Türkische Presse nicht erwünscht“, lautet die Schlagzeile auf der Titelseite der türkischen Zeitung Hürriyet. Auch die Nachrichtenagentur Anadolu fühlt sich diskriminiert, weil die 50 reservierten Presseplätze beim Prozess gegen Beate Zschäpe und weitere Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München „nicht nach Bedeutung der Medien, sondern nach Geschwindigkeit vergeben“ worden seien.

Keine ausländischen Medien akkreditiert
Am Montag hatte das Oberlandesgericht (OLG) München mitgeteilt, welche 50 Medien sich einen reservierten Platz im Pressebereich sicher konnten, weil sie sich als erste darum beworben hatten. Dazu zählen vor allem deutsche Medien wie die Süddeutsche Zeitung oder der Münchner Merkur, öffentlich-rechtliche und private Rundfunksender, Nachrichtenagenturen sowie einige freie Journalisten.

Nicht zum Zuge kamen ausländische Medien wie die BBC, die New York Times oder die  türkische Zeitung Sabah, die für ihre Europaausgabe eine deutsche Redaktion unterhält.

Zusätzlich gibt es noch eine Warteliste, auf der jetzt weitere 73 Medien stehen, die jeweils nachrücken können, sollte einer der reservierten Plätze an einem der Verhandlungstage frei werden.

Das Oberlandesgericht hatte am Morgen des 5. März für die Akkreditierung zunächst die in ihrem Presseverteiler enthaltenen Medien  und Agenturen angeschrieben, in einem zweiten Schritt wurde der Hinweis auf die Akkreditierung für den OLG-Prozess ins Internet gestellt. Innerhalb weniger Stunden war die mögliche Zahl der Presseplätze besetzt.

Die Vergabe nach dem Zeitpunkt der Anfrage ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts München die einzig rechtlich vertretbare Lösung, wolle man nicht wegen eines Rechtsfehlers eine spätere Revision des Urteils riskieren. Ein größerer Raum, der die nötigen Sicherheitsvorkehrungen bieten würde, ist nicht verfügbar.

Gesetzgeber könnte für günstigere Bedingungen sorgen
Die von einigen Politikern und Kommentatoren geforderte Übertragung für die Presse per Livestream in einen weiteren Raum könnte nach Ansicht der Juristen gegen das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) verstoßen. Dort heißt es in  Paragraph 169 Abs. 2: „Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig“.
 
BJV-Geschäftsführerin Jutta Müller betont, wie wichtig es ist, dass sich vor allem Medien aus Griechenland und der Türkei, woher acht der Opfer stammen, ein authentisches Bild vom Verfahren machen können: „Sie müssen vor Ort die Möglichkeit  erhalten, sich von der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens zu überzeugen“. Zumindest  Nachrichtenagenturen aus diesen Ländern müssten nachträglich zugelassen werden.

Die Rechtsanwältin fordert eine umgehende Ergänzung der Regelung im Gesetz, die zweifelsfrei eine Übertragung für die akkreditierte Presse in einen eigenen Raum ermögliche. „Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, rasch für Klarheit zu sorgen!“. Sehen Sie hierzu auch das Interview im Rundschau-Magazin des Bayerischen Fernsehens mit Jutta Müller: "Akkreditierungsprobleme beim NSU-Prozess".

Der NSU-Prozess beginnt am 17. April vor dem OLG München. 

Maria Goblirsch

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