Pressemitteilung

Überzogene Polizeiaktion gegen Augsburger Allgemeine

BJV kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft

München, 29.01.2013

Der Bayerische Journalisten-Verband (BJV) hält die Polizei-Aktion in der Online-Redaktion der Augsburger Allgemeinen am gestrigen Montagnachmittag für völlig überzogen und unverhältnismäßig.

„Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahme-Aktionen sind ein untaugliches Mittel, um Meinungsäußerungen von Lesern oder Internet-Nutzern in einer gerichtlichen Auseinandersetzung strafrechtlich verwerten zu können. Sie dienen ausschließlich dazu, die Pressefreiheit und den Informantenschutz auszuhöhlen“, erklärte der BJV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Stöckel.

Ermittler waren mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschluss des Amtsgerichts Augsburg erschienen, um den Klarnamen eines Nutzers des Online-Forums der Zeitung zu erfahren. Auslöser für diese Aktion war eine Strafanzeige des Augsburger Ordnungsreferenten Volker Ullrich (CSU) gewesen, dem ein Nutzer in einem Forums-Kommentar „Rechtsbeugung“ vorgeworfen hatte. Die Redaktion von augsburger-allgemeine.de hatte sich zunächst geweigert, den Namen des Nutzers herauszugeben, dann aber doch nachgegeben, um einer Durchsuchung der Redaktionsräume vorzukommen.

„Da die Redaktion die presserechtliche Verantwortung für die User-Kommentare wahrgenommen und die entsprechenden Passagen über den Lokalpolitiker im Forum gelöscht hat, ist die Durchsuchungsanordnung durch die Staatsanwaltschaft in der Verfolgung einer Beleidigungsklage nicht nachzuvollziehen“, betonte Stöckel.

Inzwischen hat Volker Ullrich angekündigt, den Strafantrag gegen den Foren-Nutzer zurückzuziehen, „falls sich der User bei ihm entschuldige“. Es sei „nicht mehr als recht und billig“, dass der Augsburger Ordnungsreferent mittlerweile den Rückzug antrete und nur noch auf einer Entschuldigung bestehe, kommentierte der BJV-Vorsitzende.

Weitere Informationen:
Maria Goblirsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, E-Mail: presse@bjv.de, Telefon 0171 6876973

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