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BJV-Kollegen im Gespräch: Susanne Schmidt debattiert mit Wolfgang Grebenhof
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Hans von Draminski

DJV-Verbandstag 2013

Zukunft des Journalismus im Blick

Delegierte bestätigen medienpolitische Anliegen des BJV

Hannover, 06.11.2013

Mit einer Diskussion über die Zukunft des Journalismus startete der DJV-Verbandstag 2013 in Hannover in seinen dritten letzten Tag. Auch viele Anträge aus Bayern standen zur Abstimmung. Michael Busch, Vorsitzender des BJV, freute sich über engagierte bayerische Diskutanten im Plenum: Der BJV habe seine führende Rolle in der Verbandspolitik unterstrichen.

„Zukunft des Journalismus“ oder „Zukunft der Journalistinnen und Journalisten“? Scheinbar war sich die Delegierten, die beim Verbandstag 2012 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe beschlossen hatten und der Bundesvorstand nicht ganz einig, was dabei herauskommen sollte. Sollte es um die Zukunft des Berufs Journalist und die neue Arbeitsweise gehen oder vielmehr um das „Große Ganze“, also den Journalismus allgemein?

Thema verfehlt, könnte man sagen. Von einem Imageschaden für den Verband war gar die Rede. DJV-Vorsitzender Michael Konken bezeichnete das Papier nur als „Zwischenstand“. Nach rund anderthalbstündiger Diskussion wurde beschlossen, das Zukunftspapier unter dem Titel „Zukunft des Journalismus“ an den Bundesvorstand zurückzuverweisen, daran weiterzuarbeiten und die Thesen weiterzuentwickeln. Einfließen wird auch eine Resolution des BJV zur Medienzukunft als Arbeitspapier.

Aus allen Anträgen ragte laut BJV-Vorsitzendem Michael Busch der weitere Umgang mit dem DJV Brandenburg heraus. Der Verbandstag habe zurecht nicht emotional, sondern rational entschieden. Es wird kein Ausschluss der Brandenburger angestrebt. „Bayern war hier ein wichtiger Vermittlungspartner zwischen den Landesverbänden“, erklärte Busch.

Auf der Agenda standen auch weitere Anträge des BJV, die beim Bayerischen Journalistentag in Aschaffenburg auf den Weg gebracht worden waren. Insbesondere im Bereich Medienpolitik hatte sich der BJV diesmal verstärkt positioniert. So wurde eine Nachbesserung beim Pressefreiheitsgesetz, das endlich die Journalisten mit Geistlichen, Rechtsanwälten und Abgeordneten gleich stellen müsse, gefordert.

Ebenso wurde erneut der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden thematisiert. Auch ein Livestream von Gerichtsverhandlungen in einen Saal des Gerichtsgebäudes wurde begrüßt. Nach dem NSU-Prozess war diese – bislang im Gerichtsverfassungsgesetz nicht geklärte Frage – aufgekommen. „Das Thema ist in Bayern entstanden, hat aber bundesweit Auswirkung“, sagte Busch.

Johannes Michel

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