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Streikkundgebung am Dienstag, 24. April in München
Streikkundgebung am Dienstag, 24. April in München
Foto: 
Sachelle Babbar

BJV-Geschäftsstelle

#TVTZ18: BJV-Mitglieder stimmen bis 5. August ab

Tarifergebnis für Tageszeitungen auf dem Prüfstand

München, 02.08.2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit Mittwoch, dem 01.08.2018 läuft die Abstimmung des BJV zu dem vorliegenden Tarifergebnis (Gehaltstarif für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen). Zur Abstimmung aufgerufen sind alle Kolleginnen und Kollegen aus den Häusern, die auch zur Urabstimmung aufgerufen waren. Bitte beachten Sie auch das beiliegende Rundschreiben des BJV-Geschäftsführers Dennis Amour vom 02.08.2018.

Der BJV ruft vom 1. bis 5. August 2018 seine Mitglieder in den Verlagen dazu auf, ihr Stimmungsbild zu dem Abschluss abzugeben. Die Verlage hatten sich bereits zuvor an der Urabstimmung beteiligt. Das Ergebnis wird für das Abstimmungsverhalten des BJV in der DJV-Tarifkommission bindend sein.

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte am 2. Juli 2018 mit dem BDZV ein Tarifergebnis ausgehandelt, das 1,9 Prozent mehr Gehalt und Honorar sowie eine Einmalzahlung von 500 Euro in diesem Jahr vorsieht. 2019 steigen Gehälter und Honorare um weitere 2,4 Prozent an. 2020 erfolgt eine Einmalzahlung von 600 Euro. Das Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifkommission des DJV. In der Tarifkommission hat der BJV eine Stimme.

Alle betroffenen Tageszeitungsredakteurinnen und -redakteure erhalten ein persönliches Anschreiben per Post und werden darin mit allen nötigen Informationen zu den Online-Wahlen versorgt. Der BJV bittet ausdrücklich darum, von dem Recht auf Abstimmung Gebrauch zu machen.

Hier gibt es weitere Informationen zur Online-Abstimmung (PDF, 1 Seite, 91 kb).

Das Verhandlungsergebnis – Was heißt das genau?
Nach 16-stündigen Verhandlungen lag in den frühen Morgenstunden des 2. Juli ein Tarifergebnis für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vor. Fakten und Perspektiven im Detail:

Wieviel bekommen die Zeitungsredakteure?
Die Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure steigen rückwirkend zum 1. Mai um 1,9 Prozent. Zum 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2,4 Prozent angehoben und steigen damit bei allen Redakteurinnen und Redakteuren dauerhaft um mindestens 4,3 Prozent. In diesem Jahr wird zusätzlich eine Einmalzahlung von 500 Euro fällig; zum 1. März 2020 werden nochmals einmalig 600 Euro gezahlt. Für das Jahr 2018 erhält also eine Redakteurin im 11. Berufsjahr 2,11 Prozent mehr Geld.

Was wurde für die jungen Kolleginnen und Kollegen vereinbart?
Berufseinsteiger erhalten 135 Euro Gehaltserhöhung zuzüglich 500 Euro Einmalzahlung. Die Vergütungen der Volontäre steigen um 100 Euro zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 Euro. In Prozentpunkten verbessern sich die Volontäre schon durch den Festbetrag im ersten Jahr um 4,72 Prozent und im zweiten Jahr um 4,06 Prozent. Die Berufseinsteiger ohne Regelqualifikation bekommen sogar 6,9 Prozent mehr, bei den Jungen mit Volontariat sind es 6,5 Prozent. Hinzu kommt dann die Anhebung um weitere 2,4 Prozent in 2019.

Das Ergebnis in Tabellenform
Gehaltsrunde Tageszeitungen 2018/2020: Die DJV-Tabellen (PDF, vier Seiten, 189 kb)

Was können Pauschalisten und feste Freie erwarten?
Die Honorare der festen Freien und der Pauschalisten werden linear in der gleichen Höhe angehoben wie die Redakteursgehälter. Erstmals konnte für diese Kolleginnen und Kollegen eine Einmalzahlung durchgesetzt werden; sie beträgt ein Viertel des durchschnittlichen Monatshonorars.

Was verändert sich für die Onliner?
Für die Journalisten in den Online-Redaktionen der Zeitungsverlage wurde die Aufnahme in die Presse-Versorgung beschlossen. Vorbild ist die Altersversorgung der Redakteure bei den Zeitschriften. Voraussetzung ist jedoch, dass sie beim Verlag und nicht bei einer tariflosen Tochterfirma angestellt sind.

Wie lange soll der Tarifvertrag gelten?
Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von 31 Monaten bis 31. Juli 2020. Außerdem ist mit dem Tarifergebnis die Zusage des BDZV verbunden, den Manteltarifvertrag in seiner bestehenden Form bis Ende 2020 zu verlängern.

Was hat der Manteltarifvertrag damit zu tun?
Der Manteltarifvertrag läuft Ende 2018 aus. Würde er nicht verlängert, könnten die Verleger ihre bekannten Forderungen aus der Schublade holen: weniger Urlaubstage, weniger Urlaubsgeld, höhere Wochenarbeitszeit sowie weitere Verschlechterungen der Vertragskonditionen.  Diese Zumutungen müssten wir mit weiteren Streiks von uns weisen. Wir machen uns nichts vor: Ende 2020 könnte dies das Szenario sein. Der vorliegende Abschluss sichert die geltenden Bedingungen für zwei weitere Jahre, das ist ein großer Vorteil für alle Kolleginnen und Kollegen.

Hat der DJV seine Tarifziele erreicht?
Um es klar zu sagen: nur zum Teil. Dass junge Journalistinnen und Journalisten überproportional profitieren, ist ein echter Fortschritt, um den Journalistenberuf attraktiv zu halten. Das war eine wichtige DJV-Forderung. Es ist uns jedoch nicht gelungen, für die älteren Kollegen den eigentlich verdienten Einkommenszuwachs herauszuholen.

Die vereinbarten Steigerungen reichen aus, um die zu erwartende Teuerung (in diesem Jahr 1,78 Prozent) sicher auszugleichen – für mehr nicht.

Auch eine längere Laufzeit des Gehaltstarifvertrages weit in das Jahr 2020 hinein haben wir in Kauf nehmen müssen, damit eine Steigerung von 2,4 Prozent möglich wurde.

Im Mittel erhöhen sich die Gehälter quer durch die Gruppen und Stufen um 4,71 Prozent. Unser Zugeständnis wird auch durch die längere Laufzeit des Manteltarifvertrags kompensiert.

Positiv an dem Ergebnis ist vor allem auch die Einbeziehung der Onliner in die Presse-Versorgung. Damit wird eine langjährige Forderung des DJV erfüllt und die systematische Schlechterstellung der Onliner in einem ganz wichtigen Punkt beendet.

Sollte der Bundesgesamtvorstand das Ergebnis annehmen?
Von der DJV-Verhandlungskommission gibt es dazu ein klares Ja. Zum einen wegen der geschilderten Vorteile des Verhandlungsergebnisses, zum anderen mit Blick auf den Zustand des BDZV.

Wir haben jetzt sieben Monate mit dem Verlegerverband über nichts anderes als Gehalts- und Honorarsteigerungen verhandelt. In dieser langen Zeit bestand permanent die Gefahr, dass einzelne Landesverbände des BDZV dem Verband das Verhandlungsmandat entziehen könnten. Dazu kam es schließlich nicht, so dass der Flächentarifvertrag noch einmal gerettet werden konnte. Das ist für alle Kolleginnen und Kollegen ein Wert an sich.

Warum keine Streiks für ein besseres Ergebnis?
Die Kolleginnen und Kollegen, die am 21. Juni an der Urabstimmung teilgenommen hatten, haben uns diese Möglichkeit eröffnet.

Wir haben uns aus mehreren Gründen gegen die Fortsetzung ausgesprochen: Der BDZV hat angekündigt, den Verlagen sein letztes Tarifangebot als „Empfehlung“ an die Hand zu geben. Im Klartext: Die Verlage sollten freiwillig und ohne Rechtsanspruch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die höheren Gehälter und die Einmalzahlung überweisen. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Trick die Streikbereitschaft in den Redaktionen spürbar beeinträchtigt hätte. Für einen weiteren Anlauf in einer achten Runde hätten wir aber erkennbar stärker auftreten müssen.

Weitere Fragen, Anmerkungen
Sie können sich als Mitglied natürlich jederzeit an die BJV-Geschäftsstelle wenden: info@bjv.de, Telefon 089 5450418-0

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