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Streikkundgebung am Dienstag, 24. April in München
Streikkundgebung am Dienstag, 24. April in München
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Sachelle Babbar

BJV-Geschäftsstelle

#TVTZ18: DJV-Tarifkommission stimmt Tarifabschluss zu

Nach Annahme durch BDZV tritt der neue Tarifvertrag in Kraft.

München, Berlin, 10.08.2018

Die Große Tarifkommission des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) hat heute einstimmig den Tarifabschluss vom 2. Juli für die bundesweit rund 13.000 Journalist*innen an Tageszeitungen angenommen. Mit in diese Entscheidung ist das positive Votum des Bayerischen Journalisten-Verbandes (BJV) eingeflossen.

68,5 Prozent der bayerischen Kolleg*innen stimmten zu
Die Zustimmung aus Bayern beruhte auf dem Stimmungsbild einer Online-Befragung von Tageszeitungs-Redakteur*innen, die der BJV in der vergangenen Woche durchgeführt hat. Mit einem Ergebnis von 68,5 Prozent für die Annahme war diese Befragung eindeutig ausgefallen.

Wenn der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger dem neuen Gehaltstarifvertrag ebenfalls bis zum Ende der Erklärungsfrist zustimmt, kann das Regelwerk in Kraft treten. Der Manteltarif gilt dann für weitere zwei Jahre in der Fläche.

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht rückwirkend zum Mai 2018 ein Plus von 1,9 Prozent vor. Darüber hinaus wird eine Einmalzahlung von 500 Euro fällig. Zum 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2,4 Prozent angehoben. Zusätzlich gibt es zum 31. März 2020 eine Einmalzahlung in Höhe von 600 Euro.

Berufseinsteiger erhalten 135 Euro Gehaltserhöhung zuzüglich 500 Euro Einmalzahlung. Die Vergütungen der Volontäre steigen um 100 Euro zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 Euro. Der neue Gehaltstarifvertrag soll eine Laufzeit bis 31. Juli 2020 haben. Bis Ende 2020 wird darüber hinaus der Manteltarifvertrag in seiner bestehenden Form verlängert.

Außerdem sollen die Onliner der Zeitungsverlage in die Presseversorgung einbezogen werden. Die Honorare der festen Freien und der Pauschalisten sollen linear in gleicher Höhe angehoben werden. Hinzu kommen Einmalzahlungen in Höhe von einem Viertel des Monatshonorars.

Weitere Fragen, Anmerkungen
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#TVTZ18

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