BJV-Geschäftsstelle

Werden Sie Mitglied der VG Wort!

Nutzen Sie Ihre Mitspracherechte – so einfach geht's

München, 25.03.2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

wenn es ums eigene Geld geht, sollte man seine Mitspracherechte nutzen – so auch bei den Verwertungsgesellschaften, die unsere Urheberrechte wahrnehmen. 

Die meisten von Ihnen „sind bei“ der VG Wort und/oder der VG Bild-Kunst. Doch da gibt es einen wichtigen Unterschied: Wer als Urheber/in einen Wahrnehmungsvertrag mit der VG Bild-Kunst abgeschlossen hat, ist automatisch stimmberechtigtes Mitglied und kann sich vom DJV vertreten lassen.

Bei der VG Wort ist das anders: Zunächst hat man nur den Status eines oder einer „Wahrnehmungsberechtigten“, kann aber weder an Mitgliederversammlungen teilnehmen noch sich per Vollmacht von teilnehmenden DJV-Kolleginnen und -Kollegen vertreten lassen. Die allermeisten glauben nur, sie seien Mitglied.

Deshalb unsere Bitte: Werden Sie Mitglied der VG Wort! Das kostet nur 10 Euro im Jahr, was in etwa die Kosten für Aussendungen wie die Einladungen zu den Mitgliederversammlungen deckt. Als Mitglied stärken Sie durch persönliche Teilnahme oder Vollmacht Ihre DJV-Vertreter/innen in den Gremien der VG Wort und sichern sich Ihren Anspruch auf Mitbestimmung und umfassende Information.

Voraussetzung für eine Mitgliedschaft ist allerdings, dass Sie in drei aufeinanderfolgenden Jahren eine durchschnittliche Ausschüttung von 400 Euro oder höher erhalten haben. Addieren Sie also bitte Ihre Tantiemen, die Sie von der VG Wort 2016, 2017 und 2018 erhalten haben – egal aus welchem Topf: ob Presserepro, Pressespiegel, Metis, Buch, Hörfunk und Fernsehen, ob turnusmäßige Ausschüttung oder Nachvergütung für frühere Jahre. (Was nicht zählt, sind Zahlungen des Autorenversorgungswerks der VG Wort.)

Kommen Sie dabei auf eine Summe von mehr als 1200 Euro in diesen drei Kalenderjahren, können Sie einen formlosen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Unterschreiten Sie diesen Betrag, haben Sie immerhin die Möglichkeit, sich Ende Mai als „Delegierte/r der Wahrnehmungsberechtigten“ zur Wahl zu stellen. Die Delegierten vertreten in der Mitgliederversammlung diejenigen, die keinen Mitgliedsstatus haben. Sie haben volles Stimm- und aktives Wahlrecht, allerdings kein passives Wahlrecht bei Gremienwahlen. Kandidieren dürfen nur die Vollmitglieder.

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen, senden Sie bitte eine Mail mit dem Betreff „Mitgliedschaftsantrag BG 2“ an die Adresse vgw@vgwort.de.

Schreiben Sie in diese Mail formlos hinein, dass Sie Mitglied werden möchten, zur Berufsgruppe 2 gehören und die Mitgliedschaftsvoraussetzungen erfüllen. Geben Sie bitte Ihre Karteinummer, ihre Adresse und ggf. einen Link zu Ihrer Homepage bzw. Ihrem öffentlichen Facebook- oder Twitter-Profil an. Das ist schon alles. Bis Ihr Antrag formal vom Vorstand angenommen wird, dauert es normalerweise ein paar Wochen.

Setzen Sie bitte Ulf J. Froitzheim, Verwaltungsratsmitglied der VG Wort und BJV-Vorstandsmitglied auf CC: (vgwort@ujf.biz). Er wird Ihnen dann zu gegebener Zeit weitere Informationen zur Mitgliederversammlung mailen, insbesondere zur Möglichkeit von Stimmübertragungen.

Wenn Sie in den vorigen drei Jahren weniger als 1200 Euro von der VG Wort bekommen haben und für ein Delegiertenamt kandidieren möchten, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich unter der o.g. Adresse an den Kollegen Froitzheim. 

Schieben Sie die Sache bitte nicht auf die lange Bank. Am 25. Mai wird in München der Verwaltungsrat der VG Wort neu gewählt, und die Kandidatinnen und Kandidaten aus unseren Reihen brauchen Ihre Stimme. Da die Wahl des BJV-Landesvorstands gleichzeitig stattfindet, bemüht sich Kollege Froitzheim darum, dass Sie gegebenenfalls Ihre Stimme einem anderen BJV-Mitglied übertragen können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Kollegen Ulf Froitzheim (vgwort@ujf.biz)

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Amour, LL.M.
Geschäftsführer
Rechtsanwalt

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