BSW | Kainsbacher Mühle
Betriebsräte-Seminar: Gehalt ist nicht gleich Gehalt – Formen und Sonderformen der Vergütung
Mit BR-Basics: Die Öffnungsklausel im MTV – Was tun, wenn der Arbeitgeber sie nutzen will?
Kainsbacher Mühle
Mühlgasse 1
91230 Kainsbach/Happurg
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für eine sach- und fachgerechte Betriebsratstätigkeit gemäß § 37 (6) BetrVG erforderlich.
Themenplan
Tarifgebundene und OT-Betriebe
• Eingruppierung (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 99 BetrVG)
• Mitbestimmung bei Leiharbeitnehmern (§ 80 Abs. 2 BetrVG)
• Aktuelle EuGH-Rechtssprechung und Auswirkungen auf das AÜG
• Betriebsänderungen (§ 111 BetrVG)
• Vorbereitet sein: Was kann und muß der BR tun, wenn der AG die Tarifbindung verlassen will?
OT-Betriebe
• Betriebliche Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG)
• Haustarifvertrag oder Betriebsvereinbarung? (§§ 87, 88 BetrVG)
Der Faktor „Leistung“ als Gehaltsbestandteil
• Leistungsbezogene Entgelte (§ 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG)
• Beurteilungsgrundsätze (§ 94 BetrVG)
BR-BASICS
Die Öffnungsklausel im MTV – Was tun, wenn der Arbeitgeber sie nutzen will? (Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung)
Referent: Christian Stupka
Seminarleitung: Wolfgang Grebenhof, Fachgruppe Betriebs- und Personalräte des BJV
Seminarkosten: 480 Euro
Anmeldungen bitte bis spätestens 02.11.2012 in der Geschäftsstelle. Bitte lesen Sie auch die Einladung zum Herbstseminar in Kainsbach (PDF-Dokument).