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Info-Abend zur Neuauflage des Soloselbstständigenprogramms für künstlerische Berufe
Antragsschluss für Oktober bis Dezember 2020 ist am 31. März!
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Das Soloselbstständigenprogramm des Freistaats Bayern für künstlerische Berufe geht in die zweite Runde. Für die Monate Januar bis Juni 2021 kann man, wenn man die nötigen Voraussetzungen erfüllt, wieder bis zu 1180 Euro als Zuschuss zum Lebensunterhalt beantragen. Noch bis 31. März läuft die Frist für die Monate Oktober bis Dezember 2020. Weitere Informationen gibt es bei Bayern Innovativ.
Wie bereits im letzten Jahr lassen die offiziellen Informationsseiten im Internet noch jede Menge Fragen offen. Darum hat die Fachgruppe Freie kurzfristig einen Online-Info-Abend organisiert. BJV-Justiziar Jakob Bürner, der uns bereits zweimal über Corona-Hilfen informiert hat, ist wieder bestens in das Thema eingearbeitet und steht am Montag, 29. März, ab 18 Uhr in einer Zoom-Konferenz für Fragen zur Verfügung. Moderiert wird der Abend von Martin Semmler aus dem Fachgruppen-Vorstand.
Die Veranstaltung richtet sich nur an Mitglieder der Fachgruppe Freie, diese haben den Zoom-Link bereits per Mail zugeschickt bekommen; Mitglieder anderer Fachgruppen können selbstverständlich auch daran teilnehmen, bitte schreiben Sie eine Mail an presse@bjv.de.