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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Tarifeinheit

BJV: Das Prinzip „Nur eine Gewerkschaft pro Betrieb“ verstößt gegen die Koalitionsfreiheit.

München, Berlin, 10.12.2014

Das Bundeskabinett hat heute über den Referentenentwurf zur Tarifeinheit entschieden. Die ursprünglich für den 3. Dezember 2014 angesetzte Beratung war vom Arbeitsministerium ohne Angabe von Gründen um eine Woche verschoben worden. Im Gesetzgebungsverfahren muss nun der Bundesrat Stellung nehmen. Mit den Lesungen des Entwurfs im Bundestag ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. In Kraft treten soll das Gesetz zur Tarifeinheit im Sommer kommenden Jahres.

Nein zur Tarifeinheit!
BJV und DJV lehnen die Tarifeinheit entschieden ab (siehe auch DJV.de: „Der DJV kämpft für die Tariffreiheit – Sie auch?“) . „Das geplante Gesetz ist ein noch nie dagewesener Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit. Die Tarifautonomie hat sich bewährt, die Politik hat sich bisher bewusst aus Tarifverhandlungen heraus gehalten. Mit dem geplanten Gesetz wird nun Tarifzensur betrieben“, sagt der BJV-Vorsitzende Michael Busch. Jeder Arbeitnehmer müsse auch weiterhin frei entscheiden dürfen, von welcher Gewerkschaft er sich vertreten lassen wolle. Das sei nach dem von der Bundesregierung angestrebten Prinzip ‚Ein Betrieb, eine Gewerkschaft‘ nicht mehr möglich.

Anders als von der Öffentlichkeit wahrgenommen träfe eine Abschaffung der Tarifpluralität nicht nur Lokführer und Piloten, sondern auch Journalisten, Ärzte und andere Berufssparten. Das Gesetz hätte also auch in den Medienunternehmen massive Auswirkungen, wo DJV und dju seit vielen Jahren als Tarifgemeinschaft erfolgreich Tarifpolitik betreiben und Tarifverträge aushandeln.

Geplantes Gesetz wäre verfassungswidrig
Auch in der Wissenschaft regt sich heftige Kritik. So hält der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Köln Prof. Ulrich Preis das geplante Gesetz zur Tarifeinheit schlicht für verfassungswidrig, da es unabsehbare Folgen für die Koalitionsfreiheit habe. Im Interview mit dem BJVreportsagte er, der Entwurf solle „ganz unverhohlen den Sparten- und Berufsgewerkschaften die Zähne ziehen“ und die Tarifautonomie kleinerer Gewerkschaften schwächen. „Es ist also eigentlich ein Tarifautonomie-Schwächungsgesetz.“ Daher lautet seine Prognose: „Dieses Vorhaben ist praktisch und rechtlich zum Scheitern verurteilt“. Der DJV-Bundesvorstand hat am Mittwoch beschlossen, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten, sollte der Entwurf zum Gesetz werden.

Maria Goblirsch

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